Wildblog

30. August 2024

Jägerrecht

innereien

Das kleine und große Jägerrecht


kurz erklärt

Das Jagdrecht und das Jägerrecht sollten nicht verwechselt werden. Das Jägerrecht bezieht sich auf spezifische Wildteile, die dem Erleger oder der Erlegerin zustehen. Es gibt das "Große Jägerrecht" und das "Kleine Jägerrecht". Früher war das "Große Jägerrecht" Teil der Bezahlung für Berufsjäger, heutzutage würde man es als unentgeltliche Zusatzleistungen betrachten. Es umfasste den Körper des erlegten Tieres bis zur dritten Rippe sowie die Decke oder den Balg. Heutzutage ist das "Große Jägerrecht" nicht mehr gebräuchlich. Die essbaren Innereien des Wildes werden als "Kleines Jägerrecht" bezeichnet und beinhalten unter anderem Hirn (falls die Trophäe abgenommen wurde), Zunge, Herz, Lunge, Leber, Nieren und Milz. Herz, Lunge, Leber und Nieren werden gemeinsam als "Geräusch" bezeichnet. Heutzutage steht das "Kleine Jägerrecht" jedoch nicht zwangsläufig dem Erleger oder der Erlegerin zu, sondern der Person, die das Wild aufgebrochen hat.

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